Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kanu/SUP – Verleih  (Stand: 01.04.2024) 

1. Allgemeines  

Die Vermieterin ist die Kultur & Beeren UG (Haftungsbeschränkt). Die reguläre Mietzeit ist in der Zeit von 11:00 bis 19:00 Uhr, andere Zeiten können vereinbart werden. Die Vermietung erfolgt nur mit  Abschluss eines Mietvertrages.  

Dem/der Mieter/in und Begleitpersonen ist vor Fahrtantritt bekannt, dass Kanu- oder SUP-board  Fahrten mit einer erhöhten Gefährdungslage verbunden sind (z.B. durch Kentern des Bootes, u.a.).  Für den Verleih setzen wir voraus, dass der/die Mieter/in aus medizinischer Sicht ein Kanu/SUP  führen kann und sich mindestens 15 Minuten freischwimmend über Wasser halten kann, um alleine  wieder auf das Board / in das Kanu zurück zu kommen. Eine Vermietung an alkoholisierte Kunden, an  Kunden die andere Drogen konsumiert haben oder an Jugendliche unter 16 Jahren kann nicht  stattfinden. Die Mietung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.  

Die Vermietung unseres Equipments erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und  gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises welcher  fotografiert wird. Eine Kaution wird nicht erhoben. Für alle ist das Tragen von Schwimmwesten  Pflicht. Hierfür werden von uns Schwimmwesten kostenlos zur Verfügung gestellt. Es können auch  eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Bei Minderjährigen ist das  schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten oder deren Teilnahme erforderlich. Haustiere  dürfen nur in Absprache mit der Vermieterin in den Booten / SUPs mitgenommen werden. 

2. Reservierung, Buchung und Stornierung  

Buchungen müssen online über unser Internetportal, per E-Mail oder vor Ort geschehen. Mit der  Buchung werden diese AGBs anerkannt und sind Bestandteil des verbindlichen Mietvertrages. Bei  Gruppen/Team-Events ist eine Anzahlung von 50% der Leihsumme verbindlich.  

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, einen  Vertrag abzuschließen, selbst wenn wir ein Angebot unterbreitet haben. Wir behalten uns das Recht  vor, unser Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, auch wenn es bereits angenommen  wurde.  

Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornokosten. Mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten  Termin sind 25%, zwischen einer und zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, zwischen 1  Tag und 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 75% und bei Stornierungen am Tag des vereinbarten  Termins 100% der Mietsumme zu zahlen. Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung  der reservierten Kanus/SUPs zum gleichen Tarif im gleichen Jahr ist generell möglich. Allerdings muss  diese spätestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgen. Sollte wegen schlechter  Wetterbedingungen (angekündigter, starker Dauerregen, Gewitter) die Fahrt nicht stattfinden,  können Sie diese nach rechtzeitiger Absprache (mindestens 4 Stunden vor Fahrtantritt) telefonisch  bei uns absagen oder auf einen anderen Termin verlegen. Spätere Stornierungen wegen schlechter 

Wetterbedingungen sind kostenpflichtig, da wir dann bereits mit den Vorbereitungen begonnen  haben.  

Wir können das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung des  Verleihs aufgrund von höherer Gewalt, Gewitter, Kälte, schlechtes Wetter oder Krankheit nicht  möglich ist. Der Kunde hat dann Anspruch auf volle Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge. 

3. Zahlung & Rückgabetermin  

Der vereinbarte Betrag für die Mietung des Equipments (auch bei nicht vollzähligem Erscheinen) ist  vor Antritt bar zu bezahlen. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach  Absprache mit der Vermieterin möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit  zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.  

Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung im Stunden-Takt. Wenn die Schließzeit (19:00)  über eine Stunde überzogen wird, werden 50 EUR Überziehungskosten fällig. Bei verspäteter  Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Weder Havarie, noch Unfall oder  Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. 

4. Anweisungen der Vermieterin & Mithilfe der Kunden  

Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen von Kultur&Beeren UG ist Folge zu leisten. Bei grob  ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen, den Betrieb oder die Sicherheit von anderen  beeinträchtigt oder gefährdet, kann der Teilnehmer nach Ermahnung vom weiteren Verlauf  ausgeschlossen werden und es findet keine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages statt.  

Die SUP-Boards befinden sich auf dem Gelände der Vermieterin und müssen vom Kunden zur  Kanueinsatzstelle (ca. 100m) getragen, dort selbstständig zu Wasser gelassen und wieder  zurückgebracht werden. Die Kanus befinden sich auf einem Anhänger bei der Kanueinsatzstelle und  müssen selbständig vom Anhänger genommen, zu Wasser gelassen und wieder auf den Anhänger  geladen und verschlossen werden. Wird Hilfe benötigt, sprechen Sie uns bitte an. 

5. Ausrüstung & Haftung  

Die SUP Boards, die Kanus und das Zubehör sind im einwandfreiem Zustand und, wenn nicht vom  Mieter anderweitig bemerkt und angesprochen, gelten als solches akzeptiert  

Der/die Mieter/in ist gleichzeitig der Bootsführer/in. Er/sie haftet im verkehrsrechtlichen,  versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn, wenn es zu Personen- und/oder  Sachbeschädigungen kommt. Andere Personen, außer dem/der Mieter/in, die für das Führen des  Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.  

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Vermieterin ist im Besitz  einer Betriebshaftpflichtversicherung und haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die  ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für beschädigte oder verloren  gegangene Gegenstände des Mieters / der Mieterin kann die Vermieterin keine Haftung  übernehmen. 

Die Vermieterin schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung  aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem  Umfang. Das Be- und Entladen gehört zu den Pflichten des Mieters. Für Schäden, die durch das Be 

und Entladen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Wir weisen darüber hinaus  ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert  sind und dass die Haftpflichtversicherung des Mieters im Regelfall nicht für geliehene Gegenstände  aufkommt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neupreis.  

Bei Havarien oder Unfällen ist die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen und ´Weisungen für  weiteres Verhalten sind abzuwarten.  

Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine  Reinigungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Reinigungsmittel sind beim Trailer vorhanden. 

6. Beanstandungen & Gewährleistung  

Der Kunde ist verpflichtet Beanstandungen und Mängel am Equipment unverzüglich mitzuteilen und  wir werden versuchen umgehend für Abhilfe zu sorgen. Nicht gemeldete Schäden werden als  vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht  gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards/Kanu wegen Reparatur)  haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht  ausgenommen. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. 

7. Verhalten, Aufsichtspflicht  

Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die  Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten…) verantwortlich.  Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Aufsichtsberechtigten auf das Wasser.  

Der Kremmener See ist Naturschutzgebiet, die Ufer sollten nicht betreten werden. Der Mieter ist  verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen unbedingt einzuhalten. Wir bitten um  Ruhe auf dem Wasser und Rücksichtnahme auf Angler und Natur. Beim Wasser befindliche  Vogelnester sind schnell und möglichst weit zu umfahren. Es dürfen keine Pflanzen, wie z.B. Seerosen  gepflückt werden.  

Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst  verantwortlich und haftbar. Entstandene Abfälle (Zigarettenkippen!) gehören ins Boot, müssen  mitgenommen und können bei uns entsorgt werden. Zu allen festen Bauten im Wasser soll ein  Minimum Abstand von 1 m eingehalten werden. 

8. Fotos / Videoaufnahmen  

Fotoaufnahmen / Videoaufzeichnungen dienen der Dokumentation und sind zu Werbezwecken für  Kultur & Beeren UG verwendbar. Bei gewünschter Nichtveröffentlichung bitten wir dies vor  Tourbeginn ausdrücklich zu sagen.

9. Schlussbestimmungen  

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so hat das auf  die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes keinen Einfluss. Anstelle der unwirksamen  Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen ein.  

Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vertragssprache  ist deutsch.  

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:  http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren  vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.  

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!  

Kultur & Beeren UG (haftungsbeschränkt)  

Am Kanal 16  

16766 Kremmen  

Tel.: ++ 49 (0)33055 / 211 515  

E-Mail: Kanuverleih@kultur-beeren.de  

Webseite: www.kultur-beeren.de  

Facebook: www.facebook.com/kulturundbeeren  

Instagram: https://www.instagram.com/kultur_und_beeren/ 

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